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Re: Buchhaltung

by
InitOS GmbH, Frederik Kramer
- 08/05/2017 13:43:35
Hallo Herr Bachhofer, 

am besten Sie wenden sich mit einer konkreten Anfrage (was genau wird
benötigt) an einen erfahrenen Deutschen Odoo Partner, der auch die
gesetzlichen Grundlagen der Finanzbuchhaltung in Deutschland zumindest
soweit das einem ERP-Dienstleister angemessen ist, versteht und
erklären kann.

Steuerrechtliche Beurteilung bestimmter Sachverhalte obliegt in
Deutschland, wie Sie wissen jedoch am Ende des Tages einer geschützten
Berufsgruppe (Steuerberater / Wirtschaftsprüfer) und darf daher niemals
verbindlich von einem ERP-Dienstleister erfolgen.

Rufen Sie mich gerne einmal an (Telefonnummer in der Signatur) und ich
werde versuchen soweit ich kann und darf Ihnen zu helfen.

Gruß Frederik Kramer


Am Montag, den 08.05.2017, 05:37 +0000 schrieb Arno Bachhofer:
> Hallo,
> 
> Wir haben ODOO 9 Community und benötigen professionelle Unterstützung
> in der Buchhaltung.
> Fachlich wie technisch.
> 
> Können Sie uns hierbei unterstützen?
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> Arno Bachhofer
-- 
Dr.-Ing. Frederik Kramer
Geschäftsführer
        
initOS GmbH
An der Eisenbahn 1
21224 Rosengarten
        
Phone:  +49 4105 56156-12
Fax:    +49 4105 56156-10
Mobil:  +49 179 3901819
        
Email: frederik.kramer@initos.com
Web:   www.initos.com
        
Geschäftsführung:
Dr.-Ing. Frederik Kramer & Dipl.-Ing. (FH) Torsten Francke

Sitz der Gesellschaft: Rosengarten – Klecken
Amtsgericht Tostedt, HRB 205226
Steuer-Nr: 15/200/53247
USt-IdNr.: DE815580155

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